Abfallwirtschaftszentrum
- AWZ - Reibertsbach

An diesem Standort werden seit Schließung der ehem. Kreismülldeponie im Jahr 2005 die Ein- und Ausgänge der anfallenden Abfälle aus dem Nationalparklandkreis erfasst und darüber hinaus einer von mehreren Wertstoffhöfen  für Anlieferungen von Abfällen aus privaten Haushalten und Gewerbe betrieben.

Zur Anlieferung von Abfällen sind grundsätzlich alle Bürger berechtigt, die im Nationalparklandkreis Birkenfeld Abfallgebühren entrichten. Deshalb sollte beim Besuch des Abfallwirtschaftszentrums immer der Personalausweis mitgeführt werden. Bei der Anlieferung fremder Abfälle von bspw. Familienmitgliedern oder Nachbarn, welche den Transport nicht selbst bewerkstelligen können, wird eine Vollmacht benötigt. Für alle anderen Anlieferer gilt das Preisblatt der EGB.

Neben der Annahme von Abfällen werden dort auch Gelbe Säcke und Bioabfalltüten verteilt sowie amtliche Restabfallsäcke und Kunststoffsäcke für asbesthaltige Baustoffe und künstliche Mineralfasern (KMF, sog. Dämmwolle) entgeltlich abgegeben.



Was kann man an diesem Wertstoffhof entsorgen - und was nicht?

Hier angenommen werden:

  • Altholz
    (z. B. Holzsperrabfall und Paletten)
  • Altholz belastet
    (z. B. Konstruktionsholz und Zäune)
  • Asbesthaltige Baustoffe
    (nur in speziellen Kunststoffsäcken)
  • Bauschutt bis 1,3 t
    (z. B. Beton, Keramik und Porzellan)
  • Baustellenabfälle
    (z. B. Kunststoffrohre und Teppichboden)
  • Baustyropor
  • CD, DVD und Blu-ray Discs
  • Elektronikaltgeräte
    (z. B. Drucker, Kühlschränke und Fernseher)
  • Flachglas
  • Fenster und Türen
    (Alu-, Holz- oder Kunststoffrahmen mit und ohne Glasscheiben)
  • Gelbe Säcke
  • Gipskartonplatten
  • Glasbausteine
  • Künstliche Mineralfasern - KMF
    (sog. Dämmwolle, nur in speziellen Kunststoffsäcken)
  • Metallschrott
  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • PKW- und LKW-Altreifen
  • Restabfall
    (z. B. Kleiderbügel und Spielzeug)
  • Restsperrabfall
    (z. B. Polstermöbel und Wäschekörbe)
  • Tonerkartuschen

 

 

NICHT entsorgt werden können:

  • Bioabfall
  • Grüngut und Gartenabfälle
  • Kfz-Teile
  • Problemabfälle
    (z. B. Altöl, flüssige Farben und Kfz-Batterien)

 

 

 


Tipps & Hinweise zur Anlieferung

 

  • Mit Ausnahme asbesthaltiger Baustoffe sind Anlieferungen i. d. R. ohne vorherige Anmeldung möglich.

  • Das Vorsortieren von Abfällen spart vor Ort viel Zeit und ggf. auch Entsorgungskosten.

  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist stets Folge zu leisten und die Benutzungsordnung auf dem gesamten Gelände einzuhalten.

  • Es gibt keine Abkippmöglichkeit, sowohl für private als auch gewerbliche Anlieferungen. Das Betriebspersonal steht Ihnen beratend zur Verfügung; zum Entladen von schweren Teilen bringen Sie sich bitte tatkräftige Helfer mit.

  • Bei Anlieferung kostenpflichtiger Abfälle wird nach dem Entladen der Abfälle der Entsorgungspreis gemäß Preisblatt ermittelt.

  • Beträge bis 50 Euro sind vor Ort bar oder per Kartenzahlung zu begleichen; darüber hinaus ist eine Rechnungsstellung möglich.

 



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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag    08:00-16:00 Uhr *
Samstag    08:00-12:00 Uhr *

* Letzte Einfahrt 15 Minuten vor Betriebsschluss!

 

 

 

 

 

 

Sie haben noch Anregungen oder hätten doch gerne eine persönliche Beratung?

 

 

 

 

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